*Kindersicherungspflicht bei Taxibeförderungen*

Auch in Taxis müssen Kinder entsprechend ihrer Alters- bzw. Gewichtsgruppe mit geeigneten Kindersitzen gesichert werden. Da es uns aus Platzgründen nicht möglich ist, Kindersitze für alle Altersgruppen vorzuhalten, gilt die vom Gesetzgeber beschlossene Ausnahmeregelung:

  • Auf Rücksitzen müssen maximal 2 Kinder mit einem Gewicht ab 9 kg gesichert werden.
  • Mindestens ein Kind mit einem Gewicht zwischen 9 kg und 18 kg muss gesichert sein.
  • Diese Regelung gilt nicht, wenn eine regelmäßige Beförderung von Kindern gegeben ist.

*Hinweis:* 
Sollen mehr Kinder oder Babys befördert werden, halten Sie bitte entsprechende Kindersitze selbst bereit! Verfügen Sie selbst nicht über geeignete Kindersitze, teilen Sie uns das bitte bei Ihrer Taxibestellung mit.