Leistungen | Jugendtaxi

Partys, Disco, Kino . . . Junge Leute wollen etwas erleben am Wochenende.

Um so genannten "Disco-Unfälle" zu zu vermeiden, wird Jugendlichen und jungen Menschen im Landkreis Bernkastel-Wittlich die Möglichkeit geboten, mit dem Jugendtaxi verbilligt nach Hause zu fahren.

Wer darf das Jugendtaxi nutzen?

Jugendliche und junge Menschen vom 16. bis zum vollendeten 21. Lebensjahr, die ihren Wohnsitz im Landkreis Bernkastel-Wittlich haben.

An welchen Tagen kann das Jugendtaxi genutzt werden?

Freitags und samstags nachts, in den Nächten vor gesetzlichen Feiertagen sowie von „Weiberdonnerstag“ bis einschließlich der Nacht zum „Aschermittwoch“ jeweils von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr.

Für welche Fahrten wird der Zuschuss gewährt?

Es werden nur Heimfahrten von Veranstaltungen bezuschusst. Das Fahrziel muss im Landkreis Bernkastel-Wittlich liegen.

Wie hoch ist der Zuschuss des Landkreises und wie wird er abgerechnet?

Der Landkreis Bernkastel-Wittlich fördert die Heimfahrt mit einem Taxi oder Mietwagen mit 2 Euro (ab 01.07.2012 1,50 Euro) pro berechtigter Person. Bei der Inanspruchnahme des Jugendtaxis durch mehrere berechtigte Personen darf der Zuschuss für eine Fahrt die tatsächlich anfallenden Fahrtkosten nicht überschreiten. Das Unternehmen zieht den Zuschussbetrag unmittelbar nach der Fahrt vom Fahrpreis ab und rechnet monatlich mit der Kreisverwaltung ab.

Worauf ist bei der Nutzung des Jugendtaxis noch zu achten?

Wer das Jugendtaxi nutzen will, muss bei der Bestellung darauf hinweisen.
Der Mitfahrschein, der >> hier heruntergeladen werden kann, ist bereits vor Fahrtantritt auszufüllen und dem Fahrer zu übergeben. Die Taxifahrer können im Zweifelsfall die Berechtigung, z. B. Alter und Wohnsitz, prüfen. Der Personalausweis oder sonstige geeignete Dokumente sind daher mitzuführen.

Weitergehende Informationen sind >> hier einzusehen.

Taxi Jungen-Lombard
for taxi call: +49(0)6571-910910

 

Mitfahrschein Jugendtaxi
Mitfahrschein Jugendtaxi